Monarchie

Monarchie

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Mo|nar|chie [monar'çi:], die; -, Monarchien [monar'çi:ən]:
Staatsform mit einem durch seine Herkunft legitimierten Herrscher an der Spitze:
die Monarchie abschaffen.
Syn.: Absolutismus.

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Mon|ar|chie 〈f. 19Staat, Staatsform mit einem Monarchen an der Spitze (Erb\Monarchie, Wahl\Monarchie) ● eine konstitutionelle \Monarchie [<mhd. monarchie (vielleicht über frz. Vermittlung) <lat. monarchia <grch. monarchia „Alleinherrschaft“; zu archein „der erste sein, herrschen“]
Die Buchstabenfolge mon|arch... kann in Fremdwörtern auch mo|narch... getrennt werden.

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Mo|n|ar|chie , die; -, -n [spätlat. monarchia < griech. monarchi̓a = Alleinherrschaft]:
a) <o. Pl.> Staatsform mit einem durch seine Herkunft legitimierten Herrscher an der Spitze:
ein Anhänger der M. sein;
b) Staat mit der Monarchie (a) als Staatsform:
in einer M. leben.

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Monarchie
 
[griechisch »Alleinherrschaft«] die, -/...'chi |en, die Staatsform, in der im Gegensatz zur Republik eine besonders legitimierte Person, der Monarch, selbstständiges, dauerndes Staatsoberhaupt ist. Historisch besonders im Gegensatz zu Demokratie und Aristokratie gesehen, ist sie eine Form der Monokratie, muss jedoch abgehoben werden von der älteren Tyrannis und der jüngeren Diktatur. Die Rechtfertigung der monarch. Herrschaftsform beruht auf religiösen (Abstammung des königlichen Geschlechtes von den Göttern; Gottesgnadentum) und charismatische Vorstellungen (Begnadung des königlichen Geschlechts mit »Heilsgaben«; »Königsheil«) oder der Unantastbarkeit des Erbrechts (Legitimitätsprinzip). In neuerer Zeit werden auch rationalstaatspolitische Gründe geltend gemacht, so die Notwendigkeit, das oberste Staatsamt dem Parteienstreit zu entziehen, eine höchste neutrale, ausgleichende Gewalt zu schaffen, die Kontinuität der Staatsführung gegen den Wechsel politischer Machtverhältnisse zu sichern oder dem Volk ein Symbol der Einheit zu geben.
 
Formen der Monarchie:
 
In der Erbmonarchie geht die Herrschaft beim Tod des Monarchen unmittelbar kraft Thronfolgeordnung auf den erbberechtigten Thronfolger über (»Le roi est mort, vive le roi«, deutsch »Der König ist tot, es lebe der König«). In der Wahlmonarchie wird der Monarch durch einen Wahlakt berufen, entweder durch freie Wahl oder unter Bindung an bestimmte Anwärter (Mitglied einer oder mehrerer Familien; Geblütsrecht). Wählen kann das »Volk« (z. B. alle Waffenfähigen; die Gesamtheit des Adels) oder ein engeres Wahlkollegium (z. B. die Kurfürsten im Heiligen Römischen Reich).
 
Nach der inneren Struktur unterscheidet man die theokratische Monarchie (Monarch zugleich oberster Priester; z. B. Inkareich), die Volksmonarchie (Beteiligung einer Volksversammlung an der politischen Entscheidung; z. B. germanisches Königtum), die Lehnsmonarchie (lehnsrechtlich gestufter Staats- und Gesellschaftsaufbau unter Beschränkung der monarch. Gewalt durch die oberste feudale Schicht; z. B. Königtum im Frühmittelalter), die ständische Monarchie (Beschränkung der monarch. Gewalt durch die Mitentscheidung der Geburtsstände; Ständestaat), die absolute Monarchie (gegründet auf das Prinzip der monarch. Souveränität; Absolutismus), die konstitutionelle Monarchie (Beteiligung einer Volksvertretung an Gesetzgebung und Festsetzung des Budgets; Konstitutionalismus), die parlamentarische Monarchie (Beschränkung des Monarchen v. a. auf die Repräsentation des Staates nach innen und außen) und die plebiszitäre Monarchie (Staat mit einer durch Volksabstimmung geschaffenen autoritären monarch. Staatsspitze).
 
 
Die absolute Monarchie, im 16.-18. Jahrhundert in Europa dominante Herrschaftsform, wurde seit der englischen »Glorreichen Revolution« (1689), besonders mit der Französischen Revolution von 1789 und der Ausbreitung des Gedankens der Volkssouveränität, in die konstitutionelle Phase übergeleitet. Im 19./20. Jahrhundert, zuerst in Großbritannien, vollzog sich der Übergang zur parlamentarischen Monarchie; neben den im Mittelalter begründeten Monarchien (Dänemark, Norwegen, Schweden; der Vatikan), dem Untergang der Monarchien in Frankreich (1792, endgültig 1870), Portugal (1910), Russland (1917), Deutschland, Österreich-Ungarn (beide 1918), in der Türkei (1922) und in Spanien (1931; wieder eingeführt 1975) ent- beziehungsweise bestanden auch neue Monarchien (Königreiche, Fürstentümer) in Europa: die Niederlande (1806 beziehungsweise 1815), Monaco (erneuert 1815), Belgien (1831), Griechenland (1832-1924, 1935-73), Italien (1861-1946), Liechtenstein (1866), Luxemburg (1866), Rumänien (1859/62 beziehungsweise 1881-1947), Serbien (1830 beziehungsweise 1882-1918), Bulgarien (1878 beziehungsweise 1908-46), Montenegro (1852 beziehungsweise 1910-18), Jugoslawien (1918-41), Albanien (1928-46). Auch in Asien (Bahrain, Bhutan, Brunei, Japan, Jordanien, Katar, Kuwait, Malaysia, Nepal, Oman, Saudi-Arabien, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate), Afrika (Lesotho, Marokko, Swasiland) und in Ozeanien (Tonga, Westsamoa) bestehen noch Monarchien (als Königreich, Sultanat, Emirat beziehungsweise Scheichtum); formal Monarchien sind auch einige Mitgliedstaaten des Commonwealth of Nations.
 
 
K. Loewenstein: Die M. im modernen Staat (1952);
 R. Fusilier: Les monarchies parlementaires (Paris 1960);
 H. Kammler: Die Feudal-M. (1974);
 P. Miquel: Europas letzte Könige. Die M. im 20. Jh. (a. d. Frz., 1994);
 W. Nitschke: Volkssouveränität oder monarchisches Prinzip? (1995);
 
Der Absolutismus - ein Mythos? Strukturwandel monarch. Herrschaft in W- u. Mitteleuropa (ca. 1550-1700), hg. v. R. G. Asch u. H. Duchhardt (1996).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Staat im Mittelalter: Die Entstehung des modernen Staatsgedankens
 
europäische Staatenwelt in Spätmittelalter und früher Neuzeit: Neue Zentren
 
Französische Revolution von 1789: Vom dritten Stand zur Nation
 
Europa im Vormärz: Um Verfassung und Nation
 

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Mo|nar|chie, die; -, -n [spätlat. monarchia < griech. monarchía = Alleinherrschaft]: a) <o. Pl.> Staatsform mit einem durch seine Herkunft legitimierten Herrscher an der Spitze: ein Anhänger der M. sein; b) Staat mit der ↑Monarchie (a) als Staatsform: in einer M. leben.

Universal-Lexikon. 2012.

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